Du hast deinen ETF-Sparplan eingerichtet und freust dich über die ersten Kursgewinne. Dann fällt dir ein: Moment, da war doch was mit Steuern. Genau. Und ehrlich gesagt – das deutsche Steuersystem für ETFs ist nicht das schlankste der Welt.
Die gute Nachricht: Wenn du dein Depot bei einem deutschen Broker hast, läuft das meiste automatisch. Du musst nicht alles selbst rechnen. Trotzdem solltest du verstehen, was im Hintergrund passiert – sonst zahlst du am Ende mehr als nötig.
In diesem Artikel lernst du die fünf Bausteine kennen, die du wirklich brauchst: Abgeltungssteuer, Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung, Vorabpauschale und den Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs. Plus ein konkretes Rechenbeispiel.
Dieser Artikel erklärt das ETF-Steuersystem verständlich – er ersetzt aber keine Beratung durch einen Steuerberater. Wenn deine Situation komplex ist (hohe Beträge, Auslandsdepot, Erbschaft, Selbstständigkeit), sprich mit einer Fachperson. Wir geben dir den Überblick, kein verbindliches Steuergutachten.
Die Basics: Wer zahlt was und wann?
Auf ETF-Gewinne fällt in Deutschland die Abgeltungssteuer an. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und – wenn du Kirchenmitglied bist – die Kirchensteuer. Steuerpflichtig sind drei Dinge:
- Kursgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen
- Ausschüttungen (Dividenden), die der ETF an dich auszahlt
- Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs (mehr dazu gleich)
Wenn dein Depot bei einem deutschen Broker liegt – also Trade Republic, Scalable Capital, ING, Comdirect, DKB & Co. – behält der Broker die Steuer automatisch ein und überweist sie ans Finanzamt. Du musst dafür nichts in der Steuererklärung angeben.
Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beträgt pauschal 25 %. Sie heißt „Abgeltung“, weil mit ihrer Zahlung deine Steuerpflicht für diesen Gewinn abgegolten ist – du musst nichts mehr in die Steuererklärung schreiben.
On top kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag – aber nicht auf den Gewinn, sondern auf die bereits berechnete Abgeltungssteuer. In der Praxis bedeutet das: 25 % × 1,055 = 26,375 % Gesamtsteuer für Konfessionslose.
Bist du Mitglied einer Kirche, kommt noch 8 % oder 9 % Kirchensteuer dazu (je nach Bundesland). Mit Kirchensteuer landest du je nach Bundesland bei rund 27,8 % – 27,995 % Gesamtbelastung auf deinen Gewinn.
| Steuer | Satz | Bemessung |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25 % | Auf Kapitalerträge |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % | Auf die Abgeltungssteuer |
| Kirchensteuer | 8 % oder 9 % | Auf die Abgeltungssteuer (nur Kirchenmitglieder) |
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Nicht jeder Euro Gewinn ist steuerpflichtig. Jedem Anleger steht ein jährlicher Sparerpauschbetrag zu – auch „Steuerfreibetrag“ genannt. Aktuell sind das:
Einzelpersonen
1.000 €
pro Jahr steuerfrei – auf alle Kapitalerträge zusammen
Ehepaare (zusammenveranlagt)
2.000 €
pro Jahr steuerfrei – auf gemeinsame Kapitalerträge
Damit dein Broker diesen Freibetrag berücksichtigt, musst du ihm einen Freistellungsauftrag erteilen. Das geht bei jedem Broker mit zwei Klicks in der App oder im Online-Banking. Ohne Freistellungsauftrag zieht der Broker dir auf jeden Cent Gewinn die volle Steuer ab – du müsstest sie über die Steuererklärung zurückholen.
Hast du Depots bei mehreren Brokern, musst du den Freibetrag aufteilen – zum Beispiel 600 € Trade Republic, 400 € ING. Die Summe darf 1.000 € pro Person und Jahr nicht überschreiten, sonst meldet das Finanzamt.
Wenn du nur bei einem Broker investierst, setz den Freistellungsauftrag direkt auf die volle Höhe (1.000 € bzw. 2.000 €). Du verschenkst sonst jedes Jahr automatisch Geld – auch wenn du den Freibetrag in dem Jahr gar nicht voll ausschöpfst.
Teilfreistellung: 30 % deiner Gewinne sind steuerfrei
Das ist die Steuerentlastung, die viele Einsteiger übersehen. Bei einem klassischen Aktien-ETF – also einem ETF, der zu mindestens 51 % in Aktien investiert – sind 30 % deiner Gewinne automatisch steuerfrei. Du versteuerst nur die restlichen 70 %.
Der Grund: Aktien-ETFs zahlen bereits im Fonds eine kleine Steuer auf Dividenden. Damit du diese nicht doppelt zahlst, schreibt der Gesetzgeber dir pauschal 30 % als „Vorbelastung“ gut – die nennt man Teilfreistellung.
| ETF-Typ | Teilfreistellung | Steuerpflichtig |
|---|---|---|
| Aktien-ETFs (≥ 51 % Aktien) | 30 % | 70 % des Gewinns |
| Misch-ETFs (≥ 25 % Aktien) | 15 % | 85 % des Gewinns |
| Anleihen-ETFs | 0 % | 100 % des Gewinns |
Für die meisten Einsteiger ist das gute Nachrichten: Ein Welt-ETF wie der MSCI World oder FTSE All-World (siehe MSCI World vs FTSE All-World) ist klar ein Aktien-ETF – 30 % deiner Gewinne sind also automatisch steuerfrei.
Thesaurierend vs ausschüttend – steuerlich betrachtet
ETFs gibt es in zwei Varianten: thesaurierend (reinvestiert Dividenden automatisch im Fonds) und ausschüttend (zahlt Dividenden auf dein Konto aus).
Ausschüttende ETFs sind steuerlich einfach: Sobald die Dividende auf dein Konto landet, behält der Broker direkt die Steuer ein. Der Vorteil: Du nutzt damit automatisch deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 €.
Thesaurierende ETFs sind etwas komplizierter. Da nichts ausgeschüttet wird, gibt es zunächst keinen Anlass für eine Steuer. Aber: Das Finanzamt will trotzdem regelmäßig etwas sehen. Genau dafür wurde die Vorabpauschale eingeführt – darum kümmern wir uns gleich.
Bis 2018 wurden thesaurierende ETFs steuerlich oft „vergessen“ – das hat sich mit der Investmentsteuerreform 2018 geändert. Seitdem werden alle Fonds-Typen gleich behandelt, dafür wurde die Vorabpauschale eingeführt. Der Vorteil für dich: Du kannst heute thesaurierende ETFs ohne steuerlichen Nachteil halten.
Die Vorabpauschale – wichtig in 2026
Wenn du einen thesaurierenden ETF besitzt, der im Wert steigt, aber keine Dividenden ausschüttet, sollst du trotzdem nicht jahrzehntelang steuerfrei durchkommen. Genau dafür gibt es die Vorabpauschale: eine fiktive jährliche „Mindestrendite“, auf die das Finanzamt vorab Steuer erhebt.
Die Formel ist überschaubar:
Formel für die Vorabpauschale
Vorabpauschale = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %
Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank veröffentlicht und basiert auf der Rendite langlaufender Bundesanleihen. 2025 lag er bei 2,53 %. Für 2026 gibt das Bundesfinanzministerium den Wert Anfang Januar 2026 bekannt.
Warum ist die Vorabpauschale gerade in 2026 wichtig? Solange die Zinsen quasi bei null waren (2020–2022), lag auch der Basiszins extrem niedrig – die Vorabpauschale war praktisch null. Seit 2023 ist der Basiszins zurück auf einem höheren Niveau. Das heißt: Wer einen thesaurierenden ETF hält, zahlt jetzt jedes Jahr eine kleine Steuer im Voraus – auch wenn er nichts verkauft hat.
Zwei wichtige Sicherungen:
- Die Vorabpauschale wird nie höher als die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs im Jahr. Verluste-Jahre = keine Vorabpauschale.
- Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen – also keine Doppelbesteuerung.
Praktisch zieht dein deutscher Broker die Steuer Anfang Januar automatisch vom Verrechnungskonto ab. Falls dort kein Geld liegt, kann das zum unangenehmen Mini-Sollsaldo führen – also Anfang Januar besser ein paar Euro Puffer haben.
Rechenbeispiel: So viel Steuer fällt wirklich an
Konkret wird’s mit Zahlen. Angenommen: Du hast 10.000 € in einen thesaurierenden MSCI-World-ETF investiert. Der Wert steigt im Jahr um 8 % auf 10.800 €. Der Basiszins liegt bei 2,5 %. Du hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt, bist konfessionslos.
Schritt für Schritt
In diesem typischen Einsteigerfall zahlst du null Euro Steuern – dank Teilfreistellung und Freistellungsauftrag. Erst wenn deine Erträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr überschreiten, wird tatsächlich Steuer fällig.
Bei einem Depot mit 100.000 € sähe es anders aus: Vorabpauschale 1.750 €, nach Teilfreistellung 1.225 €, minus 1.000 € Freibetrag = 225 € steuerpflichtig. Darauf 26,375 % Steuer = rund 59 € fällig. Immer noch überschaubar.
Sparplan starten
Steuer-Abwicklung läuft automatisch
Bei deutschen Brokern wird die ETF-Steuer komplett im Hintergrund abgewickelt – inklusive Freistellungsauftrag und Vorabpauschale.
Du weißt noch nicht, wie das geht? Unser Sparplan-Guide zeigt’s Schritt für Schritt.
Was passiert beim Verkauf?
Irgendwann willst du deinen ETF verkaufen – um eine Wohnung zu kaufen, in Rente zu gehen oder einfach umzuschichten. Steuerlich passiert dann das:
Der Broker rechnet deinen Gewinn aus (Verkaufspreis minus Kaufpreis) und zieht davon alle Vorabpauschalen ab, die du in den Jahren davor schon versteuert hast. Auf den Rest gilt die normale Logik: 30 % Teilfreistellung, dann Abgeltungssteuer + Soli (+ ggf. Kirchensteuer), Freibetrag wird berücksichtigt.
Wichtig zu wissen: In Deutschland gibt es keine Haltefrist für Steuerfreiheit. Anders als bei Immobilien (10 Jahre) oder früheren Aktien-Regeln wird auch nach 30 Jahren Haltedauer noch versteuert.
Wenn du regelmäßig sparst und nur einen Teil verkaufst, gilt das FIFO-Prinzip: First In, First Out. Die ältesten Anteile werden zuerst verkauft. Du kannst das nicht selbst wählen – aber dein Broker rechnet automatisch korrekt ab.
Wenn du dich gerade erst mit ETFs beschäftigst, fang am besten hier an: Was ist ein ETF? Und wenn der Sparplan steht, lies hier weiter: ETF-Sparplan einrichten in 10 Minuten.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich ETF-Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Wenn dein Depot bei einem deutschen Broker liegt, führt dieser die Steuer automatisch ans Finanzamt ab. Du musst nichts mehr angeben. Bei ausländischen Brokern oder wenn du den Sparerpauschbetrag nachträglich nutzen willst, ist die Anlage KAP in der Steuererklärung Pflicht.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?
Die Vorabpauschale berechnet sich aus dem Fondswert am Jahresanfang mal dem Basiszins der Bundesbank mal 70 %. Der Basiszins lag 2025 bei 2,53 % – für 2026 wird er Anfang Januar 2026 vom BMF veröffentlicht. Bei 10.000 € Fondswert und einem Basiszins von 2,5 % wären das rund 175 € Vorabpauschale – davon 70 % nach Teilfreistellung steuerpflichtig.
Brauche ich bei jedem Broker einen eigenen Freistellungsauftrag?
Ja. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person muss aktiv auf deine Banken und Broker aufgeteilt werden. Beispiel: 600 € bei Trade Republic, 400 € bei ING. Die Summe darf 1.000 € pro Jahr nicht überschreiten – sonst meldet das Finanzamt.
Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Ja. Verluste aus Aktien-ETFs werden in einem Verlustverrechnungstopf gesammelt und automatisch mit zukünftigen Gewinnen aus Aktien-ETFs verrechnet – aber nur innerhalb dieses Topfs. Verluste aus Anleihen-ETFs landen in einem separaten Topf.
Was passiert steuerlich, wenn ich nach vielen Jahren verkaufe?
Beim Verkauf wird die Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs versteuert – abzüglich bereits gezahlter Vorabpauschalen. Die Vorabpauschalen werden also nicht doppelt besteuert. Auf den verbleibenden Gewinn fallen 25 % Abgeltungssteuer plus Soli (und ggf. Kirchensteuer) an, nach 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs.
Lohnt sich ein Wechsel zu einem ausländischen Broker steuerlich?
Nein, in der Regel nicht. Bei deutschen Brokern erledigt der Broker alles automatisch. Bei ausländischen Brokern (z. B. Interactive Brokers) musst du Vorabpauschale, Abgeltungssteuer und Verlustverrechnung selbst per Anlage KAP erklären. Das ist deutlich aufwendiger – ohne echten Steuervorteil.
Wir geben dir den Überblick, aber kein verbindliches Steuergutachten. Bei komplexen Fragen – große Beträge, Ausland, Erbschaft, Schenkung, Selbstständigkeit, Doppelbesteuerung – sprich mit einem Steuerberater. Der Aufwand lohnt sich, sobald es um nennenswerte Summen geht.
